... eine Art Lexikon zur INFO über den eigenen Stand der Rentenanwartschaft.
Doch zuvor empfehle ich das Interview mit Holger Balodis zum Thema Rente und Altersarmut. Das Interview finden Sie auf der Seite vor dem ersten Kapitel (Seite: Balodis / Hühne). Dort finden Sie auch den Hinweis zu ihrem neuen Buch "Rente rauf !, dass ich ohne besondere Pause gelesen habe. Ich als Laie, der über Jahre das Thema Rente als Steckenpferd bearbeitet hat, war doch sehr überrascht, wie nah ich diesem Thema mit meinen Rechnungen gekommen war. Die letzte Entscheidung liegt aber in der Politik, die wir zwingen müssen, das Thema nun endlich mal sachgerecht anzugehen. Wer sich eingelesen und ins Thema eingearbeitet hat, wird schnell in den Talkshowrunden erkennen, wer von den Politikern "Ahnung hat" und wer von ihnen nur "Bla-Bla-Bla" redet und sich nicht auskennt.
Viel Spaß!
Datum: 22. Dezember 2020
Rente – ein komplexes Thema
Schon viele Jahre beschäftige ich mit der deutschen Rente. Daher möchte ich Veränderungen bei den Berechnungen mitteilen.
1) Steuer: In all diesen Formularen ist die Jahresrente nach dem Kalenderjahr einzutragen. Da die Rentenanpassungen immer zum 1. Juli vorgenommen werden ist die
Berechnung in 2) Halbjahren vorzunehmen. Januar bis Juni errechnet sich nach der Rente des Vorjahres und Juli – Dezember nach der vorgenommenen Anpassung für das aktuelle Jahr. Dafür muss man
allerdings eine Tabelle erstellen, denn es trifft auch die Sozialabgaben, die teilweise zum Jahresanfang und auch in unterschiedlichen Quartalen ihre Beitragssätze anpassen. Leichter ist es, von
der DRV-Bund eine persönliche Jahresbescheinigung anzufordern. Dies muss allerdings erstmalig schriftlich separat erfolgen, bis es danach eine automatische Bescheinigung durch die DRV-Bund
gibt.
2) Rentenniveau: Diese statistische Auswertung faßt den Vergleich einer durchschnittlichen Rente nach 45 Arbeitsjahren zum jeweiligen Durchschnittslohn und des
Durchschnittslohnes an sich, für das entsprechende Jahr, zusammen, beide Werte sind für dieses prozentualen Vergleich netto vor Steuern zu ermitteln. Bis 1988 wurde dieses Rentenniveau nach
Steuern ermittelt. Da der Durchschnittslohn damit wesentlich kleiner ausfiel, war das Ergebnis „Rentenniveau“ erheblich höher. Nach 1988 wurde die Berechnung des „Rentenniveaus“ auf Werte
„vor Steuern“ umgestellt und neu berechnet. Der neue Vergleich mit einem höheren Durchschnittsverdienst, senkte das Ergebnis „Rentenniveau“ erheblich ab, da der höhere Durchschnittsverdienst beim
prozentualem Vergleich im Nenner des Bruches steht. Diese Vergleichswerte bei Rente und Durchschnittslohn orientierten sich bis 2018 an den Werten des Kalenderjahres Jan – Dez jeden Jahres (wie
unter 1) beschrieben). Bei der Festsetzung, das Rentenniveau nicht unter < 48 % fallen zu lassen, hat man diese Berechnung wegen der Überschneidungen aus der Anpassung Mitte des Jahres
verändert, so die Aussagen aus dem Haus der DRV-Bund. Beim Bruttorentenniveau berechnet man den Wert wie unter 1) beschrieben (Jan – Juni Vorjahresrente und Juni – Dez. aktuelle Rente nach
Anpassung zum 1. Juli). Bei der Errechnung des Nettorentenniveaus errechnet man den Jahresrentenwert mit dem Faktor x12 nach der Anpassung. Durch diese Maßnahme steigt der Jahresnettowert um
einige € 100 an. Fazit: Nur so erreicht man die festgelegte Haltelinie von > 48,o %. Ohne dieses Änderung der Berechnungsweise würden die 48,o % nicht erreicht. Ich sage da nur: „Verdammt sei,
wer Böses dabei denkt“. Für mich ist es ein Trick der Politik, hier den Bürger zu täuschen, denn der Michel wird wohl nicht nachrechnen.
3) Fehleranalyse: Es ist also zwingend notwendig, sich mit Tabellen durch diese sprunghafte Mathematik durchzuarbeiten. Auch in Diskussionen haben einige
Diskutanten noch Werte des Rentenniveaus von vor 1988 (~ > 7o,o) im Kopf. Weiter wäre zu bemerken, dass das Rentenniveau mit 48,o % nicht auf den eigenen persönlichen Verdienst bezogen werden
kann. Diese Meinung wird häufig vertreten, ist aber im Grundsatz falsch.
4) Sozialabgaben: Die jetzt vorgenommenen Änderungen bei den Sozialabgaben zum 1. Jan. 25 werden erst im März 2025 oder 1. Juli von der Rente abgerechnet. Da
müssen dann erneut die Werte wieder in Teilbereichen angepasst werden. Es bleibt also kompliziert und für viele Bürger ein Böhmischen Dorf mit vielen unbekannten. Heute kann man aber mit einer MC
Exceltabelle den Überblick behalten. Es wäre auch ein guter Schritt, sich die persönliche Digitalisierung – auch im fortgeschrittenen Alter – auf diesem Wege zu erarbeiten.
... was ich dazu immer schon mal wissen wollte
Das nebenstehende Inhaltsverzeichnis soll helfen, Ihr besonderes Thema zu finden.
Es gibt viele Dinge für die man sich im Laufe seines Lebens interessiert.
Da denkt man nicht zuerst an die Rente im Alter. Man sollte aber spätestens beim Berufsstart, sich mit dem Thema auseinandersetzen, auch wenn das Dasein als Rentner noch in weiter Ferne liegt.
Wie errechnet sich meine Rente fürs Alter, wie kann ich persönlich vorsorgen, reicht die finanzielle Basis für den Ruhestand aus ?
Meine Zusammenfassungen sollen Ihnen helfen und als Muster für Ihre eigene Berechnung dienen.
Es gibt noch eine weitere Internetplattform zum Thema Rente:
einfach die Rentnerin anklicken, dann öffnet sich die Seite.
www.sozial-info.jimdofree.com
Wie wird die Rente berechnet ? ist die meistgestellte Frage. Das Rentenniveau ist nur eine statistische Zahl und gilt nicht für Ihre persönliche Rente.
Die persönliche Rente wird anhand Ihrer erarbeiteten Entgeltpunkte berechnet. Der Durchschnittslohn spielt dabei eine große Rolle. Alle Jahresverdienste werden ins Verhältnis zum Durchschnittslohn berechnet. Also: eigener Jahresverdienst geteilt durch den Durchschnittslohn ergibt den Entgeltpunkt. Alle über die Arbeitsjahre ermittelten Entgeltpunkte bilden Ihre Rente ab, indem man den Entgeltpunkt mit dem Wert des Entgeltpunktes multipliziert. So errechnet sich Ihre Bruttorente. Im Bild habe ich versucht den Wert des Entgeltpunktes anhand der mir vorliegenden Daten vorauszuberechnen. Es wurden leider nicht die errechneten 5,22 % sondern nur 4,57 %.
Die nachstehenden Folienbilder geben Auskunft über wichtige Daten der Rentenbeurteilung in Zahlen bzw. Diagrammen.
Heute, mit der Unterstützung der Microsoftprogramme (Excel - Word - Power Point) sind Sie schnell in der Lage, Ihre eigene Rentenanwartschaft zu berechnen bzw. Ihren Rentenbescheid zu prüfen. Hier wurde zur Beispielrechnung im Tableau als Verdienst die BBG zugrundegelegt.
Daraus ergibt sich die sogenannte Höchstrente, denn Verdienste oberhalb der BBG sind Abgaben-/Beitragsfrei.
Dann gibt es noch den sog. statistischen "Eckrentner" der 45 Arbeitsjahre zum jeweiligen Durchschnittslohn hinter sich gebracht hat. Sie sehen an der Formel (eigener Verdienst geteilt durch den Durchschnitts-verdienst), bei gleichen Werten das Ergebnis 1,0 für jedes Jahr. Der Eckrentner erreicht 45 Entgeltpunkte und der BBG-Verdiener 87,4002 Entgeltpunkte. Der Wert des Entgeltpunktes beträgt zZt. € 37,60. Das ergibt die dort angegebenen Renten, die mit den Aussagen der DRV-Bund identisch sind.
Die PDF - Dokumentation der einzelnen Kapitel steht Ihnen unter "Download-Rentenfibel" zur kostenlosen Verfügung.
