...was bedeutet es, in die "Steuerabgabe" hineinzuwachsen | Basis Rentner mit 50 EP


Selbstanzeige der Bewohner eines Altenheims
Selbstanzeige der Bewohner eines Altenheims

Steuer für die Rente:

Die durch Rentenanpassungen (voll steuerpflichtig) in den letzten Jahren gestiegenen Renten führen dazu, dass immer mehr Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Der Steueranteil der Rente stieg (eingeführt im Jahre 2005) von 50 % jedes Jahr um 2 % bis 2020 (80 %) und danach um 1 % jährlich bis 2040 die 100 % erreicht sind.

 

 

Das BVerfG monierte eine sog. Doppelbesteuerung der Renten und hat den Gesetzgeber aufgefordert, diese Doppelbesteuerung aufzugeben. Zurzeit wird im Bundestag darüber diskutiert, wie das zu ändern wäre. Man denkt über eine Streckung der Steuerpflicht nach; d. h. das Jahresintervall von 1,0 % soll auf 0,5 % je Jahr abgeflacht werden. Wir müssen also noch abwarten, wie letztlich entschieden wird.

 

Im angeführten Beispiel habe ich eine Rente ab 2004 zu Grunde gelegt, wobei der Steuerfreibetrag und die Steuerpflicht jeweils 50 % der Jahresrente beträgt. Zum Schluss wurde berechnet, in wie weit ein Rentner bei gleicher Entgeltpunktzahl (50 EP) und Rentenbeginn 1.12.2021 mit seiner Steuererklärung für das Jahr 2022 betroffen ist.

 

Die Kalkulationsgrundlagen wurden ebenfalls hinzugefügt, damit gegebenenfalls die eigene Betroffenheit für die Steuer des Jahres 2022 ausgerechnet werden kann. Wer es alleine nicht hinbekommt, kann sich über den "Kontakt" an mich wenden. Viel Spaß bei den Berechnungen. Die Steuertabellen (Splitting-) können über das Internet kostenlos im Download bezogen werden.

Die Grundtabellen habe ich für Sie unten bereits beigefügt.


Download
Rente 2023 - neueste Werte und Ergänzungen | incl. dieser Seiten 59 bis 69
Hier habe ich zum Download die vorherigen Bilder der Dokumentation als PDF hinterlegt.
080_Renten-aktuell-2023.pdf
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