Der Referentenentwurf enthält die Bemessungsgrößen für die Sozialversicherungen im Jahr 2024.
Die Werte sind bestimmend für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Daraus errechnet sich auch die Bezugsgröße, die auch für die Freibeträge für BetrRenten und Direktversicherungen maßgebend sind.
Die Durchschnittsverdienste - während Corona leicht gesunken - steigen nun wieder an und haben dadurch Einfluß auf den Entgeltpunkt und somit auch für die, die in Kürze in die Rente wechseln. Da der Durchschnittsverdienst bei der Berechnung im Zähler steht, werden die Entgeltpunkte sinken, so wie sie bei Corona, wegen sinkender Durchschnittsverdienste, stiegen. Das ist keine Hexerei, sondern nur Mathematik. Wird der Zähler größer, sinkt das Ergebnis ab. Wird der Zähler kleiner, steigt das Ergebnis an. In diesem Fall ist es der Entgeltpunkt, der sich so auf Ihre Rente auswirkt.
Es wurden bewußt die bisher bekannten vorläufigen Werte, als auch die jetzt im Referentenentwurf zur Abstimmung stehenden endgültigen Werte aufgeführt, damit Sie die Auswirkungen bei der Bezugsgröße, dem sich daraus errechneten Freibetrag sowie dem Entgeltpunkt, umgangssprachlich Rentenpunkt, nachvollziehen können.
Viele heutige Rentner haben den Vorschlägen der Regierung, der Arbeitgeber und Gewerkschaften getraut und zusätzlich für die AltersVersorgung auf ein 2.) Betriebsrente oder 3. Bein) Direcktversicherung für Ihren Ruhestand gesetzt.
Die SchröderRegierung setzte im Zuge der "Agenda 2010" durch, dass für diese Art der Vorsorge eine Verbeitragung für KV und PV zu erfolgen hat. Für die DV allerdings nur für 10 Jahre bzw. 120 Monate. Für BetrRenten solange, wie diese gezahlt werden.
Aufgrund jahrelanger Proteste gegen diese Doppelverbeitragung (die erste Verbeitragung erfolgte bereits bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung) wurde im Jahre 2020 ein Freibetrag auf Basis der Bezugsgröße der Sozialversicherung eingeführt. Aufgrund der Entwicklung der Durchschnittsverdienste (gegenüber Vorjahr fallend), war für 2024 mit einem reduzierten Freibetrag zu rechnen. Die jetzt im Referentenentwurf ausgewiesenen vorläufigen Werte zeigen jedoch einen Anstieg beim Schnittverdienst, so dass auch der Freibetrag für 2024 nun doch ansteigen wird.
Nachstehend im Bild einige Beispiele der BetrRente und DV.
Jeder Rentner fragt sich: "Muss ich im gültigen Steuerjahr jetzt Steuern bezahlen und eine Steuererklärung abgeben ? Auch die Medien berichten, daß immer mehr Rentner zur Steuererklärung verpflichtet bzw. gemahnt werden. Da jeder Entgeltpunkt zählt und die Rente damit steigt, ebenso steigt der steuerliche Grundfreibetrag für das Existenzminimum, so fällt der Steuerfreibetrag je später man in Rente geht oder anders ausgedrückt die Steuerabgabe steigt, je später man in Rente wechselt.
Fluchen Sie bitte nicht. Ich weis, daß ist ein kompliziertes Thema. Mit der Agenda 2010 wurde nach einem Gerichtsbeschlus die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Für 2005 wurde der Steuer-Freibetrag auf 50 % festgelegt. Damit die Steuerpflicht ebenfalls 50 %. Je Jahr stieg die Steuerpflicht um 2 % bis 2020, danach nur noch mit je 1 % bis im Jahr 2040 100 % errecht sind. Der Freibetrag wird vom Finanzamt für das 1. volle Jahr als Rentner errechnet. Hier wurden für die Rente 50 Entgeltpunkte angesetzt. Der Wert der Bruttorente ergibt sich aus der Multiplikation mit dem wEP. Achtung: da die Rentenanpassung immer zum 1. Juli j. J. vorgenommen wird, ist die Jahresrente entsprechend fürs 1. und 2. Halbjahr zu errechnen. Ebenso die Sozialabgaben. Kleine Abweichungen sind nicht tragisch. Für die Steuerbemessung wurde die Grundtabelle für das jeweilige Jahr angesetzt. Übersteigt Ihre Rente den Grundfreibetrag, so sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Versäumnisse werden mit € 25,oo je Monat Verzug berechnet. Ich habe mich bemüht, es möglichst verständlich darzustellen. Sollte es dennoch Fragen geben, schreiben Sie mir per Mail über den Kontakt. Ich bemühe mich kurzfristig zu antworten.
Die PDF - Dokumentation der einzelnen Kapitel steht Ihnen unter "Download-Rentenfibel" zur kostenlosen Verfügung.
S = Solidarität
G = Gerechtigkeit
V = Veränderung
Das sind drei Worte oder auch Ziele, die ich mit meinem Wissen um das Thema "Rente" bewerben möchte.
In der Diskussion ist auch ein Vergleich zwischen der Rente des AN und den Pensionen der Beamten.